Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 8 Sa 22/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Rückzahlung der aus Garantierente und Schätzrente bestehenden Erhöhungsrente wegen einer Nachzahlung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Judicialis
TV Kapitalkontenplan § 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; MTV § 31; ; MTV § 31 Abs. 4; ; ArbGG § 64 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründeter Anspruch auf Rückzahlung von Erhöhungsrente - Ausschlussfristen bei Leistungen der betrieblichen Alterversorgung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 17.11.2004 - 4 Ca 82/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 8 Sa 22/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88
Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 8 Sa 22/05
Insoweit folgt die Berufungskammer der Rechtsprechung des BAG im Urteil vom 27.02.1990 (- 3 AZR 216/88 - ), wonach Leistungen der betrieblichen Alterversorgung nur dann tariflichen Ausschlussfristen unterliegen, wenn sich dies eindeutig und unmissverständlich aus dem Tarifvertrag ergibt.Dies gilt nach Meinung der Berufungskammer nicht nur für das Stammrecht, das kein Fälligkeitszeitpunkt kennt (vgl. BAG vom 27.02.1990, aaO.), sondern auch für monatlich fällig werdende Rentenansprüche.